3.3. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beantragte mit Beschwerdeantworten vom 3. Juni 2024 (Postaufgabe am 4. Juni 2024) in beiden Verfahren die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. -3- 3.4. Die Beschuldigte 1 beantragte mit Beschwerdeantwort vom 9. Juni 2024 (Postaufgabe am 10. Juni 2024) sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. 3.5. Der Beschuldigte 2 beantragte mit Beschwerdeantwort vom 9. Juni 2024 (Postaufgabe am 10. Juni 2024) ebenfalls sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. 3.6. Mit Eingaben vom 14. Juni 2024 verzichtete die Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm in beiden Verfahren auf eine weitere Stellungnahme.