1. Am 27. November 2023 erstattete A._____ (fortan: Beschwerdeführer) bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm schriftlich eine Strafanzeige wegen Betrugs, Diebstahls und Sachbeschädigung gegen B._____ (fortan: Beschuldigte 1) und C._____ (fortan: Beschuldigter 2). Er machte geltend, die Beschuldigten hätten ab August 2022 ein Einfamilienhaus mit Schwimmbassin gebaut, wobei durch die Bautätigkeiten und die Erstellung einer Nagelwand seine Quellleitung beschädigt worden sei. Seit dem 17. Juli 2023 habe die Druckerhöhungsanlage kein Wasser mehr gehabt und seit dem 15. August 2023 sei auch an seinem Brunnen kein Wasser mehr gelaufen.