Der Beschuldigte befand sich zu diesem Zeitpunkt wieder im Rücken des Beschwerdeführers, näherte sich diesem weiter und traktierte den Beschwerdeführer über dessen Schulter mit mehreren Faustschlägen. Der Beschwerdeführer, der zu diesem Zeitpunkt bereits von allen Seiten von den drei Polizisten angegangen wurde, drehte seinen Kopf indessen zu keinem Zeitpunkt in die Richtung des Beschuldigten, sondern rang weiterhin mit dem Polizisten auf der anderen Seite sowie einer weiteren, möglicherweise zivilen Person, die während den Faustschlägen des Beschuldigten in das Geschehen eingriff und den Beschwerdeführer schliesslich zu Boden brachte.