Den sich in den Akten befindenden Aufzeichnungen der Videoüberwachungsanlage des Bahnhofs Aarau vom Zeitpunkt der vorläufigen Festnahme des Beschwerdeführers durch die Polizei (UA act. 603) lässt sich entnehmen, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt des ersten Kontakts zwischen dem Beschwerdeführer und der Polizei leicht abseits, im Rücken des Beschwerdeführers stand. Der Beschwerdeführer ging auf den Polizisten zu seiner Rechten los, worauf die beiden Polizistinnen zu seiner Linken eingriffen und den Beschwerdeführer zu packen versuchten.