Der Polizist habe auf der einen Seite und die beiden anderen Polizistinnen und er auf der anderen Seite versucht den Beschwerdeführer unter Kontrolle zu bringen. Der Beschuldigte habe den Beschwerdeführer zu Boden bringen wollen, was nicht funktioniert habe. Schlussendlich seien dann noch zwei zivile Polizisten und ein anderer Mann dazugekommen, die es dann geschafft hätten (UA act. 629 f.). Der Beschwerdeführer führte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 28. Juni 2023 zu seiner vorläufigen Festnahme durch die Polizei am -8-