Dies deckt sich im Wesentlichen mit den Aussagen des Beschuldigten anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 27. Juni 2023 (UA act. 622 ff.). Zur vorläufigen Festnahme des Beschwerdeführers am Bahnhof Aarau führte der Beschuldigte präzisierend aus, der Beschwerdeführer habe sich auf Zurufen eines Polizisten umgedreht und sei mit einem Stein in der Hand auf diesen zugegangen. Die beiden (anderen) Polizistinnen und er hätten ihn dann festzuhalten versucht. Der Polizist habe auf der einen Seite und die beiden anderen Polizistinnen und er auf der anderen Seite versucht den Beschwerdeführer unter Kontrolle zu bringen.