Zudem sei der Beschuldigte vom Beschwerdeführer während der Nacheile tätlich angegangen worden, weshalb er sich mittels Pfefferspray habe zur Wehr setzen müssen. Bei der Anhaltung durch mehrere Polizisten am Bahnhof Aarau habe sich der Beschwerdeführer mit Händen und Füssen gewehrt, wobei es zu diversen Schlägen gegen die Polizeikräfte gekommen sei. Es sei niemand so verletzt worden, dass eine Ambulanz hätte aufgeboten werden müssen oder dass sich jemand in einen ärztlichen Untersuch habe begeben müssen (UA act. 589 f.). Dies deckt sich im Wesentlichen mit den Aussagen des Beschuldigten anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 27. Juni 2023 (UA act.