Mit Beschwerdeeingabe vom 29. April 2024 legitimierte sich Rechtsanwalt Marcel Lanz als amtlicher Verteidiger des Beschwerdeführers und reichte die entsprechende Einsetzungsverfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 29. August 2023 ein. Diese Einsetzungsverfügung erging im sachlich eng zusammenhängenden Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer, in welchem der Beschuldigte als Privatkläger ebenfalls Parteistellung hat. Der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zufolge erstreckt sich die amtliche Verteidigung indessen nicht auf das vorliegende Straf- bzw. Beschwerdeverfahren, selbst wenn zwischen den beiden Verfahren ein enger Sachzusammenhang besteht.