3.3. Mit Verfügung vom 4. Juni 2024 forderte die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau den Beschwerdeführer auf, innert 10 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine rechtsgültig unterzeichnete Originalvollmacht zu Gunsten von Rechtsanwalt Marcel Lanz einzureichen. Diese Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am 5. Juni 2024 zugestellt. Mit Eingabe vom 17. Juni 2024 reichte der Beschwerdeführer die unterzeichneten Vollmachten datiert vom 13. Juni 2024 im Original zusammen mit einer Honorarnote ein. 3.4. Der Beschuldigte liess sich nicht vernehmen. -4- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: