2023 die superprovisorische Sistierung des Besuchswochenendes vom 3. – 5. März 2023. Weiter räumte er dem Gesuchsteller ab dem 17. März 2023 ein begleitetes zweiwöchentliches Besuchsrecht ein. Zudem lud er auf den 23. März 2023 zu einer Verhandlung vor dem Familiengericht Aarau vor (Verfahrensordner Reg. 10).