dass auch das Ergebnis der Hauptverhandlung bereits feststehe bzw. diese sozusagen nur noch pro forma durchzuführen sei. Ganz in diesem Sinne hielt er denn auch fest, - dass keine tatsächlichen Schwierigkeiten zu erkennen seien, weil es um nicht komplexe Vorfälle gehe, die der Gesuchsteller bestritten oder anders als B._____ und C._____ geschildert habe, und