Aufgrund des Verfahrens bei der Kindesschutzbehörde sei ihm mit Hinweis auf das laufende Strafverfahren jeglicher Kontakt zu seinem Sohn unterbunden worden. Die Rechtsvertreterin von B._____ habe zudem mit Eingabe vom 8. März 2024 [recte: 8. April 2024] bestätigt, dass es im vorliegenden Verfahren nur darum gehe, dass B._____ ihm die elterliche Sorge entziehen könne, und dass ein enger Zusammenhang zwischen dem Zivilund dem Strafverfahren bestehe, wobei der Präsident des Bezirksgerichts Aarau bereits im Zivilverfahren geamtet habe.