Was den Vorwurf der Vorbefassung anbelange, treffe es zu, dass er auch als Mitglied der Kindesschutzbehörde in dieser Streitsache amte. Diese entscheide jedoch als interdisziplinär zusammengesetztes Kollegium, weshalb seines Erachtens eine Vorbefassung ausser Betracht falle. Kritisch wäre einzig die Bestellung einer Prozessbeistandschaft für das laufende Strafverfahren im Verfahren KEMN.[…] zu beleuchten, welche er in seiner Einzelzuständigkeit "nach Information der Staatsanwaltschaft" vorgenommen habe. Die Bestellung eines Prozessbeistandes stelle jedoch seines Erachtens keine Vorbefassung dar.