Bisher habe er B._____ aber noch nicht mit ihren Aussagen konfrontieren können, weshalb noch keine verwertbaren Beweismittel vorlägen. Mit seinen Ausführungen, dass die Beweise erhoben seien, habe der Präsident des Bezirksgerichts Aarau den Anschein erweckt, allein auf die unverwertbaren Einvernahmen von B._____ durch die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau abstellen zu wollen. Damit habe er einer offenen Beweiswürdigung vorgegriffen. Es bestehe der Eindruck, als werde B._____ anlässlich der Hauptverhandlung nur "pro forma" nochmals befragt.