2.3. Der Gesuchsteller beanstandete mit Eingabe vom 27. März 2024 als weitere Rechtsverletzung, dass der Präsident des Bezirksgerichts Aarau seine Beweisanträge ohne Begründung abgewiesen habe. Zudem beantragte er -3- vorsorglich die Aufhebung und Wiederholung sämtlicher Amtshandlungen des Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau.