1.3. Der Gesuchsteller informierte den Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau mit Eingabe vom 15. März 2024 über sein Verteidigungsverhältnis. Gleichzeitig beantragte er die Gewährung der amtlichen Verteidigung, die Zustellung der Akten zur Einsichtnahme, das Ansetzen einer neuen Beweisantragsfrist und die Verschiebung der auf den 26. März 2024 (sic!) angesetzten Hauptverhandlung. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau erstreckte dem Gesuchsteller die Beweisantragsfrist mit Verfügung vom 19. März 2024 "letztmals" bis zum 22. März 2024. Die weiteren Anträge wies er ab.