Die Einstellungsverfügung wurde von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am 18. April 2024 genehmigt. Die Einstellungsverfügung wurde vom Beschwerdeführer und der B._____ AG mit Eingabe vom 3. Mai 2024 mit Beschwerde angefochten (separates Beschwerdeverfahren SBK.2024.139). 2.2. Ebenfalls am 16. April 2024 verfügte die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau: