zu Art. 186 StGB). Der Beschuldigte führte anlässlich seiner Einvernahme gegenüber der Kantonspolizei Aargau am 21. Oktober 2014 unter anderem aus, dass er "ein Überbauungsrecht der Terrasse, wie auch für den gesamten Boden auf meinen Stockwerken" habe (vgl. Untersuchungsakten ST.2014.xxxx, act. 28 f.).