SBK.2021.zzz vom tt.mm.2022 E. 6.4.2.1 mit Verweis auf die Untersuchungsakten ST.2014.xxxx, act. 236 und 459 sowie E. 6.4.3.2). Es mag zutreffend sein, dass sich der Beschuldigte widersprüchlich verhalten hat, - 18 -