An die Erfüllung des Tatbestands sind hohe Anforderungen zu stellen. Das Erfordernis der Beschuldigung wider besseres Wissen will es im kriminalpolitischen Interesse der Aufdeckung von Straftaten jedermann ermöglichen, eine von ihm eines Delikts verdächtige Person auch dann bedenkenlos anzuzeigen, wenn er nicht mit Bestimmtheit von ihrer Täterschaft weiss (vgl. BGE 136 IV 170 E. 2.1 und 2.2; Urteile des Bundesgerichts 6B_1352/2021 vom 2. Mai 2022 E. 5; 1C_230/2018 vom 26. März 2019 E. 4.1, je mit weiteren Hinweisen).