4.9. Mit Stellungnahme vom 8. Mai 2024 bringen die Beschwerdeführer vor, dass die beiden Entscheide des Gemeinderats Q._____ betreffend die nachträglichen Baugesuche noch nicht rechtskräftig seien und dagegen Beschwerde erhoben werde. Bis zu deren rechtskräftigen Beurteilung könnten deshalb keine Schlüsse für das vorliegende Verfahren gezogen werden. Diese Entscheide änderten auch nichts daran, "was dem Beschuldigten im Zeitpunkt seiner Strafanzeige bekannt und bewusst" gewesen sei.