Am 17. Juni 2014, an welchem die Arbeiten ausgeführt worden seien, die Anlass für die Strafanzeige gewesen seien, sei der Vizebauleiter von der Gemeinde in Begleitung der Polizei vor Ort gewesen und habe den Weiterbau ausdrücklich gutgeheissen. Die Gemeinde habe zudem am 30. Juni 2014 eine Baubewilligungspflicht verneint.