der Vorwürfe noch nicht ergangen sei. Folglich lasse sich damit die (falsche) Anschuldigung wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs nicht rechtfertigen. Im Zeitpunkt der Strafanzeige sei dem Beschuldigten sogar bewusst gewesen, dass die Gemeinde hinsichtlich der Erstellung der Stahlblechwand auf sämtliche Anfragen der Beschwerdeführer hin, "grünes Licht" gegeben habe. Am 17. Juni 2014, an welchem die Arbeiten ausgeführt worden seien, die Anlass für die Strafanzeige gewesen seien, sei der Vizebauleiter von der Gemeinde in Begleitung der Polizei vor Ort gewesen und habe den Weiterbau ausdrücklich gutgeheissen.