_ sei pendent. So seien die Beschwerdeführer hinsichtlich der Stahlblechwand zu einem nachträglichen Baugesuch verpflichtet worden, weshalb ein Einspracheverfahren hängig sei. Die rechtliche Situation sei noch lange nicht geklärt. Daher sei es auch zulässig gewesen, sich mittels Strafanzeige gegen die Erstellung der Stahlblechwand zur Wehr zu setzen. Die Strafanzeige sei eingereicht worden, um den Mitbesitz und die Privatsphäre des Beschuldigten auf der Terrasse zu schützen.