Ein Absturzschutz sei bereits am 7. April 2017 aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau mittels Verbundsicherheitsglas installiert worden. Ein Sichtschutz sei damit ebenfalls gewährleistet gewesen. Gesamthaft habe es damit für das Anbringen der Stahlblechwand keinen legitimen Grund gegeben.