Es könne nicht die Rede davon sein, dass die Terrasse im Sinne eines Nutzniessungsrechts beschädigt, zerstört oder unbrauchbar gemacht worden sei. Gestützt auf den Grundsatz "in dubio pro duriore" sei eine Einstellung des Verfahrens nicht zulässig, weshalb die Verfügung aufzuheben und das Strafverfahren fortzuführen sei.