4.2. Mit Beschwerde vom 28. Dezember 2023 machen die Beschwerdeführer geltend, dass die Einstellungsverfügungen betreffend den Beschuldigten, sowie die Mitbeschuldigten F._____ und G._____ und Rechtsanwalt E._____ alle deckungsgleich seien, obwohl einige Informationen nicht für alle Verfahren relevant seien bzw. andere dagegen im einzelnen Verfahren nicht berücksichtigt würden.