3.3. Den Beschwerdeführern kann nicht gefolgt werden. Die Staatsanwaltschaft Baden fasst die wesentlichen Punkte der Eingabe vom 21. September 2023 auf Seite 9 der angefochtenen Einstellungsverfügung zusammen und widerlegt anschliessend die darin enthaltenen Argumentationen. Im Weiteren ist festzuhalten, dass im vorliegenden Beschwerdeverfahren in materieller Hinsicht einzig die Einstellung des Verfahrens aufgrund des Vorwurfs der falschen Anschuldigung zu beurteilen ist.