Am tt.mm.2021 wurde durch das Ehepaar F. und G._____ eine Eigentums- / Dienstbarkeits-/Immissionsklage gegen die Beschwerdeführerin 1 eingeleitet, in welcher beim Gerichtspräsidium Baden wiederum die Entfernung des mittlerweile vollendeten Metallgeländers mit Sichtschutz ("grüne Stahlblechwand") durch die Beschwerdeführerin 1 gefordert wurde. Die Klage wurde mit Entscheid des Bezirksgerichts Baden vom tt.mm.2022 […] zunächst gutgeheissen, ein Eigentum des Ehepaars F. und G._____ an der Aufmauerung bejaht und die Beschwerdeführerin 1 dazu verpflichtet, die Stahlblechwand zu beseitigen.