1.2.2.2. Der Tatbestand der falschen Anschuldigung (Art. 303 StGB) schützt in erster Linie die Zuverlässigkeit der Rechtspflege, da die Tathandlung zu einem unnützen Einsatz öffentlicher Mittel führt. Daneben handelt es sich bei der falschen Anschuldigung aber auch um ein Delikt gegen die Person. Geschützt werden danach die Persönlichkeitsrechte zu Unrecht Angeschuldigter mit Bezug auf deren Ehre, Freiheit, Privatsphäre, Vermögen und dergleichen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_230/2018 vom 26. März 2019 E. 4.1 mit weiteren Hinweisen). Der Beschuldigte hat die Beschwerdeführer wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung beanzeigt.