3.6. Mit Eingaben vom 29. Februar 2024, 4. April 2024 und 8. Mai 2024 reichten die Beschwerdeführer weitere Stellungnahmen ein und hielten an den mit ihrer Beschwerde gestellten Anträgen vollumfänglich fest. -4- 3.7. Mit Eingaben vom 19. März 2024 und 16. April 2024 reichte der Beschuldigte ebenfalls weitere Stellungnahmen ein und hielt an den mit Beschwerdeantwort vom 15. Februar 2024 gestellten Anträgen vollumfänglich fest. 3.8. Mit Eingabe vom 16. Mai 2024 reichte der Beschuldigte eine Kostennote mit Datum vom 15. Mai 2024 ein. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: