2. In der Einstellungsverfügung werden keine Zivilklagen behandelt. Der Privatklägerschaft steht nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung der Zivilweg offen. 3. Die Verfahrenskosten trägt der Kanton. -3- 4. D._____ wird eine Entschädigung von CHF 1'021.40 ausgerichtet. Die Auszahlung erfolgt direkt an Rechtsanwalt E._____." Diese Einstellungsverfügung wurde von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am 14. Dezember 2023 genehmigt.