1.4. Mit Schreiben vom 21. September 2023 konstituierte sich B._____ (fortan: Beschwerdeführer 2) als Zivil- und Strafkläger im Verfahren ST.2015.yyyy, da der Beschuldigte ihn ebenfalls wider besseres Wissen der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs bezichtigt habe. 2. Am 13. Dezember 2023 erliess die Staatsanwaltschaft Baden (betreffend die Delikte der falschen Anschuldigung, evtl. Irreführung der Rechtspflege) die nachfolgende Einstellungsverfügung: " 1. Das Strafverfahren gegen die beschuldigte Person wegen falscher Anschuldigung, evtl. Irreführung der Rechtspflege, Nötigung und Ehrverletzungsdelikten wird eingestellt.