2.2. Die angefochtene Sistierungsverfügung wurde dem Beschwerdeführer gemäss Sendungsnachweis der Schweizerischen Post am 15. April 2024 zugestellt, was der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde (S. 3) bestätigt. Die 10-tägige Frist zur Einreichung der Beschwerde begann am 16. April 2024 zu laufen und endete am 25. April 2024. Die Beschwerde vom 26. April 2024 erfolgte damit verspätet. Dem Beschwerdeführer ist bekannt, dass er die Beschwerdeschrift verspätet eingereicht hat (Beschwerde S. 3) und er bittet das Gericht um Nachsicht, da er keinen Rechtsvertreter habe und er die Beschwerde trotz Grippe und Krankschreibung mit viel Mühe verfasst habe.