April 2024, Beilage zur Eingabe des Beschwerdeführers vom 21. Mai 2024) und nachdem die Durchführung der Hauptverhandlung bereits vorbereitet sein dürfte, ist davon auszugehen, dass das Strafgericht in der Lage ist, das Verfahren mit der für Haftfälle verfassungs- und konventionsrechtlich gebotenen Beschleunigung zum Abschluss zu bringen. Eine Durchführung der Hauptverhandlung innert der bis zum 14. Juli 2024 vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau angeordneten Sicherheitshaft ist auch aufgrund der schlechten gesundheitlichen Verfassung des Beschwerdeführers angezeigt, wobei voraussichtlich die Verhandlungsfähigkeit des Be-