Zwischenzeitlich wurde die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Lenzburg bereits zweimal (auf den 7. März 2024 und den 4. April 2024) angesetzt und konnte nur wegen des Nichterscheinens des Beschwerdeführers nicht durchgeführt werden. Im Hinblick auf die Terminfindung der Hauptverhandlung ist das Bezirksgericht Lenzburg darauf hinzuweisen, dass die bundesgerichtliche Rechtsprechung, wonach Sicherheitshaft für längstens 3 Monate (in Ausnahmefällen für 6 Monate) bewilligt bzw. verlängert werden darf (BGE 137 IV 180 Regeste) und die Staatsanwaltschaft von verschiedenen Staatsanwältinnen oder Staatsanwälten vertreten werden kann (zu publi-