Schliesslich wurde der Beschwerdeführer zwischenzeitlich ins Zentralgefängnis in Lenzburg verlegt, wo auch Psychiater und Psychologen vor Ort sind (vgl. zum Gesundheitlichen Protokoll der Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau vom 17. April 2024, S. 5, act. 41, die Aktennotiz des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 17. April 2024, act. 61 ff., sowie die Aktennotiz des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 18. April 2024, act. 67). Die Hafterstehungsfähigkeit wurde am 14. April 2024 ärztlich abgeklärt und bejaht. Damit sind auch in gesundheitlicher Hinsicht keine Hinweise auf eine Unverhältnismässigkeit gegeben.