Es wird ihm unter anderem vorgeworfen, mehrfach ein polizeiliches Haltezeichen missachtet und mehrere mit Nagelgurten manifestierte Sperren der Kantonspolizei umfahren zu haben (vgl. dazu Anklage Ziff. I.1 wegen mehrfacher qualifizierter grober Verkehrsregelverletzung durch besonders waghalsiges Überholen und besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit [nicht nur auf der Autobahn], Beilage 1 zum Antrag der Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg auf Sicherheitshaft vom 17. April 2024 [Original]). Zusammengefasst besteht vorliegend nicht nur eine theoretische Möglichkeit, dass sich der Beschwerdeführer dem Strafverfahren zu entziehen versuchen wird.