Lange wurde dem Beschwerdeführer mit Verwarnungen eine Chance gegeben und die bedingten Geldstrafen nicht widerrufen. Erst mit Urteilen vom 24. März 2023 und 30. Juni 2023 erfolgten Widerrufe der bedingten Geldstrafen (vgl. Strafregisterauszug vom 20. Februar 2024, Beilage 10 zum Antrag der Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg auf Sicherheitshaft vom 17. April 2024 [Original]). Die Freiheitsstrafe von 150 Tagessätzen hat er noch nicht abgesessen (Protokoll vor dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau vom 17. April 2024, S. 14, act. 50).