Dagegen lägen diverse Anzeichen vor, die den Schluss nahelegten, dass er sich dem Strafverfahren respektive der ihm drohenden Strafe entziehen möchte. Er scheine keinen festen Aufenthaltsort zu haben und habe anlässlich der Verhandlung vom 17. April 2024 ungenaue Angaben über seine Wohnsituation gemacht. Weiter habe er geltend gemacht, seit März bis Ende April 2024 dauerhaft verhandlungsunfähig gewesen zu sein. Warum er dies weder der kantonalen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau noch seinem Verteidiger frühzeitig, sondern erst verspätet oder jeweils in der Nacht vor der Verhandlung mitgeteilt habe, habe er nicht plausibel erklären können.