3. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau bejahte hinsichtlich der in der Anklage vom 22. Mai 2023 (Beilage 1 zum Antrag der Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg auf Sicherheitshaft vom 17. April 2024 [Original]) dargelegten Delikte (mehrfache einfache und [qualifizierte] grobe Verletzung von Verkehrsregeln, mehrfache Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, pflichtwidriges Verhaltens bei Unfall, mehrfaches Fahren ohne Berechtigung, Gefährdung des Lebens, Störung des öffentlichen Verkehrs, Führen eines Motorfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss, mehrfacher Konsum und Besitz von Betäubungsmit-