" 1. Es sei die Verfügung des Zwangsmassnahmengericht betr. Sicherheitshaft vom 18. April 2024 aufzuheben und Herr A._____ sofort aus der Sicherheitshaft zu entlassen; eventualiter unter Ansetzung von Ersatzmassnahmen. -4- 2. Die Kosten der notwendigen amtlichen Verteidigung seien auf die Staatskasse zu nehmen. 3. Die Gerichtskosten seien zufolge Uneinbringlichkeit direkt abzuschreiben." In der Beschwerdebegründung ergänzte der Beschwerdeführer Antrag 2 dahingehend, dass über die Kosten der amtlichen Verteidigung im Hauptentscheid zu befinden sei.