1.3. Zur angesetzten Hauptverhandlung vom 4. April 2024 erschien der Beschwerdeführer erneut nicht. Das Bezirksgericht Lenzburg hielt fest, das Nichterscheinen zur Verhandlung werde als entschuldigt gewertet. Staatsanwältin Nicole Burger beantragte Sicherheitshaft für den -3- Beschwerdeführer und die Ausstellung eines Haftbefehls. Im Anschluss an die Verhandlung wurde der Beschwerdeführer zur Verhaftung ausgeschrieben. 1.4. Am 14. April 2024 wurde der Beschwerdeführer aufgrund einer RIPOL-Aus- schreibung verhaftet. 1.5. Am 16. April 2024 fand die Hafteinvernahme statt.