brauchs einer Datenverarbeitungsanlage, Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung, Hehlerei und Begünstigung, begangen zwischen dem 27. November 2018 und 30. Juli 2021. Sie stellte folgende Anträge: " 1. Der Beschuldigte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen. 2. Er sei gemäss den Anträgen der Staatsanwaltschaft an Schranken zu verurteilen. 3. Die beschlagnahmten Gegenstände seien zurückzugeben, soweit sinnvoll, im Übrigen zu vernichten.