4.6. Die Hauptverhandlung wurde vom Bezirksgericht Lenzburg auf den 27. Juni 2024 angesetzt (Beschwerdeantwortbeilage). Die entsprechenden Ausführungen das Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau, wonach mit einer baldigen Vorladung zur Hauptverhandlung zu rechnen sei, haben sich somit bestätigt. Soweit der Beschwerdeführer diese Ausführungen mit Beschwerde (Rz. 22) in Frage stellte, weil etwa notorisch sei, dass das "vorliegend zuständige Sachgericht" überlastet sei, braucht hierauf nicht weiter eingegangen zu werden.