Dort hatte er ein von ihm bei der Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau beantragtes Altersgutachten damit begründet, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit Verfügung vom 9. Juni 2023 entschieden habe, sein Geburtsdatum vom 12. März 2006 auf den 1. Januar 2004 zu ändern, weil er keine Papiere bezüglich seines Geburtsdatums vorgelegt habe, bei seiner Befragung vom 23. Mai 2023 keine konkreten Angaben zu seinem Lebenslauf gemacht habe und einem Aufgebot für ein Altersgutachten keine Folge geleistet habe. Zwar habe das SEM wohl zu Recht darauf hingewiesen, dass das Asylverfahren vom Untersuchungsgrundsatz