Mail des Migrationsamtes des Kantons Neuenburg vom 11. April 2023). Dass das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau Fluchtgefahr bejahte, ist somit nicht zu beanstanden. 4. 4.1. Haft stellt eine Zwangsmassnahme dar, die dem Gebot der Verhältnismässigkeit zu genügen hat (Urteil des Bundesgerichts 7B_152/2024 vom 19. Februar 2024 E. 2).