Personenkontrolle habe B._____ eine schwarze Schirmmütze "Emporio Armani" getragen. Diese sei am Tatort zurückgelassen worden. B._____ sei noch gleichentags in Olten einer Personenkontrolle unterzogen worden, wobei er einen aus dem Einschleichdiebstahl stammenden Koffer und ein iPad auf sich getragen habe. Bei seiner Einvernahme vom 28. August 2023 habe er wiederum den Beschwerdeführer als Mittäter bezeichnet. Was den Einschleichdiebstahl in Les Hauts-Ge- neveys anbelange, beruhe der dringende Tatverdacht darauf, dass auf einem am Tatort zurückgelassenen Handschuh DNA des Beschwerdeführers habe sichergestellt werden können.