So hatte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau in ihrem Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft vom 9. Januar 2024 ausgeführt, dass der dringende Tatverdacht bezüglich der Vorkommnisse in Lenzburg "vornehmlich" auf den Aussagen von B._____ bei seiner Einvernahme vom 28. August 2023 beruhe. Beim Einschleichdiebstahl in Zürich sei es so, dass der Beschwerdeführer zusammen mit B._____ unmittelbar zuvor in der Nähe des Tatortes einer Personenkontrolle unterzogen worden sei und alsdann (erkennbar anhand der Kleidung) auf einer Bildaufzeichnung "eines Nachbarn" zu sehen sein dürfte. Bei der -9-