- Der Beschwerdeführer habe sich in der Nacht vom 25. auf den 26. Juni 2023 mit B._____ und C._____ getroffen. Sie hätten gemeinsam den Entschluss gefasst, Diebstähle in Fahrzeugen und Häusern zu begehen. Dementsprechend hätten sie sich in der gleichen Nacht nach Zürich begeben und dort in gewerbs- und bandenmässiger Weise wie folgt delinquiert: - Diebstahl eines Koffers und eines Tablets im Gesamtwert von mindestens Fr. 1'484.00 und Hausfriedensbruch (Mehrfamilienhaus an der U-Strasse)